Die Gesellschaft
Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung des menschlichen Miteinanders. Dazu soll es Menschen erleichtert werden, ihre individuellen Lebens- und Beziehungsentwürfe zu verwirklichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Gleichberechtigung zwischen Menschen und den Geschlechtern.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.